Auf dem Weg zur vorsichtigen Öffnung

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Die Mitglieder des Arbeitskreises Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag begrüßen die neue Corona-Verordnung der Landesregierung (die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2).

„Mit der neuen Verordnung werden unter entsprechenden Hygieneregeln die ersten Schritte einer Öffnung, etwa für Kinderschuhgeschäfte, Bibliotheken und Archive gegangen, die den neuesten MPK-Beschluss widerspiegeln“, so Karola Stange, Arbeitskreisleiterin des Arbeitskreises.

Gesundheitssprecher Ralf Plötner äußert sich positiv über die Forderung, die verschiedenen Verordnungen zu harmonisieren. „Dies ist zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sehr hilfreich.“

Familiensprecherin Cordula Eger begrüßt „die Erweiterung der Regelung, dass bei zwei festen Haushalten nun mit Kindern bis 14 Jahren die gemeinsame Kinderbetreuung ermöglicht wird.“

Lena Saniye Güngör, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Gewerkschaftspolitik, führt aus: „Die Verwendung von Selbsttests soll die Sicherheit für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich erhöhen.“ Bei körpernahen Dienstleistungen können Selbsttests für Kundinnen und Kunden ab dem 15.03.2021 angewendet werden.

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis die Einbeziehung der „dynamischen Zusatzfaktoren" (Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Fortschritte bei der Immunisierung, differenziertes Monitoring der Neuinfektionen, Verbreitung von Virusmutationen) bei der Abwägung, wann eine Branche geöffnet werden soll, um dem hohen Infektionsgeschehen in Thüringen weiterhin Rechnung zu tragen.