Hilfen und Unterstützung in aktuellen Pandemie

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Übersicht zu Hilfsfonds im Freistaat Thüringen - Überbrückungsmaßnahmen sollen existenzielle Risiken auffangen und Vereinssterben verhindern.

Update 04.08.2020:

Sonderfonds der Thüringer Ehrenamtsstiftung "Vereine in Not"

Vor allem kleine und ländliche Vereine Thüringens sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen Sonderfonds für Vereine in Not mit einer Gesamthöhe von 500.000 € auf.

Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000 € je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Weitere Informationen und Antragsformular unter: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/

 

Ausschreibung des Fonds Soziokultur: AUFTAKT

Der Fonds Soziokultur fördert, vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzmittel, aus Mitteln des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. In der Zeit vom 15. August bis 15. September 2020 können Projektanträge gestellt werden.

Gefördert werden Projekte partizipativer Kulturarbeit, deren Träger*innen rasche Unterstützung benötigen, um wieder arbeitsfähig zu werden oder es zu bleiben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Teams aus festen und insbesondere freien Künstlerinnen und Künstlern mit und in der Gesellschaft gemeinsam künstlerisch aktiv werden.

Die Antragsstellung erfolgt zwischen dem 15.08. und dem 15.09.2020 online unter: https://www.fonds-soziokultur.de/portal/login.html

 

Update 17.07.2020:

Nothilfe für überregionale Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendherbergen

Die Förderung richtet sich an überregional tätige gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Nothilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Minderung eines aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 17. März 2020 entstandenen bzw. unmittelbar bevorstehenden, nicht vorhersehbaren und vom Empfänger der Nothilfe nicht zu zu vertretenden Schadens gewährt.

 

Anträge auf Gewährung sind bis zum 10. August 2020 unter Verwendung der vorgegebenen Formulare an die GFAW zu senden.

→ Hier können Sie die vollständige Richtlinie des Freistaats Thüringen nachlesen.

→ Antragsformular

 

Update 10.07.2020:

Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ein Zuschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Sozialwirtschaft: Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freischaffende sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen gemäß Richtlinie erfüllen und die Umsatzrückgänge für eine anteilige Fixkostenerstattung erreichen, erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 dieser Richtlinie.

→ https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Ueberbrueckungshilfe#foerderprogramme

 

Corona-Hilfe für gemeinnützige Träger im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater

Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Finanzhilfen zur Kompensation von Einnahmeausfällen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie den betreffenden Trägern entstanden sind. Ziel ist der Erhalt und Fortbestand der Einrichtungen zur Sicherung der Infrastruktur im Kultur- und Medienbereich.

→ Antragsstellung ab 10.07. über die GfAW: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=71


Sonderprogramm Familienerholung

Gefördert werden:

- individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt
- freie Wahl des Zeitpunktes
- Möglichkeit der Teilnahme an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in der Familienferienstätte sowie Inanspruchnahme von stundenweisen Kinderbetreuungs-angeboten bei Bedarf und nach Möglichkeiten vor Ort

Weitere Informationen unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Familie/Infoblatt_Sonderprogramm_Familienerholung.pdf

 

Update 03.07.2020:

Hilfsprogramm Musiker*innen wird fortgesetzt:

Im Mittelpunkt der Förderung stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. In der zweiten Phase des Hilfsprogramms geht es um die fehlenden Einnahmen aus Auftritten in der Zeit vom 01. Juni bis Ende August 2020. Die Musiker*innen müssen für diesen Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm soll 1.000 Euro pro Solokünstler*in oder Band betragen.
Die 2. Runde startet voraussichtlich am 24. Juli.

Weitere Informationen unter: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/hilfsprogramm/

 

Update 18.06.2020:

Zweiter Nachtragshaushalt 2020 zur Umsetzung des Konjunkturpakets beinhaltet 1 Mrd. Euro zur Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen im Kulturbereich: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/06/2020-06-17-Nachtrag-HH.html

 

Update 15.06.2020:

Corona-Konjunkturpaket enthält Kredit- und Überbrückungsprogramme für gemeinnützige Organisationen:

Der Bund stellt u. a. 1 Mrd. Euro zur Ausreichung von Globaldarlehen der KfW an gemeinnützige Organisationen und Verbände zur Verfügung. Ansprechpartner in Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank.
→ Hier können Sie die entsprechende Pressemitteilung des BMFSFJ nachlesen.

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Eine Informationssammlung der LKJ Thüringen e.V.