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Philipp Gliesing

Zusammenhalt und Solidarität gegen das Corona-Virus - Infoseite von MdL Ralf Kalich

Informationen und Hinweise an die Bevölkerung zur Eindämmung der Covid-2-Pandemie

Informationen und Hinweise an die Bevölkerung zur Eindämmung der Covid-2-Pandemie

Das öffentliche Leben soll durch die aktuellen Maßnahmen des Staates zum Ruhen kommen, um eine Ausbreitung der bisher nicht heilbaren Covid-2-Pandemie (Coronavirus) einzudämmen und somit eine Überlastung der medizinischen Notversorgung weitestgehend zu verhindern. Die damit verbundenen Einschnitte im öffentlichen Leben stellen für jeden Einzelnen, und insbesondere für die wirtschaftlichen Exitenzen der Bürger, eine besonders hohe Belastung dar. Es gilt diese existenzbedrohenden und ökonomischen Problemlagen zu erkennen und durch eine Krisenintervention auf Bundes- und Landesebene zu minimieren.

Was ist zu tun?

Um eine Pandemie einzudämmen, gilt es Infektionen zu vermeiden und identifizierte Übertragungsketten zu ermitteln und zu unterbrechen. Das ist Kern der gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen das neuartige Covid-2-Virus. Wenn es nicht gelingt, dass alle Menschen die soziale Distanz und die Hygieneregeln beachten, kann es innerhalb weniger Wochen zu einer Überlastung des Gesundheitssystems und der Notfallkapazitäten kommen, in deren Folge die Anzahl von Todesopfern drastisch ansteigt. Die Dynamik ist deshalb nicht mit einer normalen Grippe-Welle zu vergleichen, weil eine Heilung durch Medikamente (noch) nicht möglich ist.

Auch wer nicht zur Risikogruppe gehört, kann also viel dazu beitragen, dass die Kurve der expotentiellen Verbreitung flach bleibt. Unter dem Hashtag #FlatternTheCurve machen viele Menschen in den sozialen Netzwerken auf diese gemeinsame, generationsübergreifende Herausforderung aufmerksam.


Krisenmanagement im Freistaat Thüringen und im Landkreis:

Auf einer Landespressekonferenz hat die Thüringer Landesregierung am Dienstag, den 17.03.2020, u.a. die mittelfristige Schließung von Schulen und Kindergärten sowie die Einschränkungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie bekannt gegeben. Eine Übersicht zur Entwicklung der Pandemie in Thüringen und den damit verbundenen Maßnahmen, findet sich unter https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin. Für die Landesregierung muss klar sein, was der Bund an Hilfen und Steuerungsmöglichkeiten in Bewegung setzen wird, um eine wirtschaftliche Not zu verhindern - dann wird das Land flankieren und über die eigenen Kompetenzbereiche hinaus agieren.

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat ebenfalls einen Krisenstab einberufen. Für die Bürger wurde eine Hotline unter 03663/488-888 im Landratsamt eingerichtet. Aktuell ist die Hotline wieder Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr besetzt.


Keine Gebühren im Kindergarten:

Die Landesregierung hat am 24.03.2020 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass in Thüringen für die Zeit der Schließung von Kindergärten und Horten keine Elternbeiträge erhoben werden. Den Kommunen werden die entsprechenden Kosten vom Land erstattet.

Hinweise zur Notfallbetreuung in Schulen und Kitas:

In einem Merkblatt zur Notfallbetreuung der Bildungsministeriums ist vermerkt, welche Bedingungen für eine Notfallbetreuung erfüllt sein müssen. Priorität hat das Gebot zur Kontaktvermeidung - insbesondere Eltern mit  Die Internetseite des Ministeriums informiert Sie über alles Weitere: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus. Es steht auch eine Hotline (0361 57-3411500) zur Verfügung


Hygienische Hinweise für den Alltag und am Arbeitsplatz:

Das Coronavirus wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung helfen Hygienemaßnahmen, die auch bei klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen, Verzicht auf Begrüßung durch Händeschütteln und das Meiden von größeren Personenansammlungen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf der  www.infektionsschutz.de ein Merkblatt für Bildungseinrichtungen veröffentlicht.


Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt:

Thüringenweit sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen zu untersagen bzw. aufzulösen (siehe hierzu Covid-19-Erlass 2/2020). Dies schließt auch Sportveranstaltungen ein. Für Veranstaltungen mit unter 50 Personen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Gesundheitsämter. Durch den Veranstalter ist zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Von den Gesundheitsämtern sind zur Verminderung des Infektionsrisikos strenge Auflagen zu verhängen. Diese Bestimmungen gelten zunächst bis zum 10. April 2020.


Hilfen für wirtschaftliche Folgeschäden und Maßnahmen zur Bekämpfung von existenziellen Sorgen:

Der Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, offenbart auch in welcher Gesellschaft wir zukünftig leben wollen: Wird die soziale Spaltung drastischer, weil nur große Konzerne entlastet werden? Oder tun wir das Richtige und stellen die Menschen in den Mittelpunkt und stärken dabei die Strukturen der Solidarität? Für DIE LINKE eine klare Entscheidung.

Weitere Infos: www.die-linke.de/corona

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben natürlich nun viele Fragen zum eigenen Arbeitsplatz und ihrem Einkommen betreffend. Die Gewerkschaft ver.di bietet in der Rubrik unter FAQs rund um Corona nützliche Antworten und Tipps.

Besonders wichtig:

  • Keine Aufhebungs- oder Änderungsverträge unterschreiben, ohne sich mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu beraten
  • Bei Betriebsschließungen (auch bei freiwilligen) behalten Beschäftigte ihren Entgeltanspruch
  • Zwangsurlaub ist nicht erlaubt
  • Im Quarantänefall gibt es eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls für sechs Wochen, danach in Höhe des Krankengeldes
Unternehmen und Arbeitgeber*innen in Thüringen, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, können sich auf einer Informationsseite der Thüringer Aufbaubank  sowie über die Hotline: 0800 534 56 76 zu den Serivcezeiten: werktags: 8.30 - 18 Uhr (freitags bis 15 Uhr) kostenlos beraten lassen.

Außerdem können Anfragen für alle wirtschaftliche Problemstellungen beim Büro für Bürgeranliegen in der Staatskanzlei gemeldet werden. Hier die Mailadresse des Chefs: michael.hasenbeck@tsk.thueringen.de

Rettungsschirm für Thüringer Wirtschaft: Nach dem Vorbild der Hochwasserhilfe 2013 sollen Klein- und Kleinstbetriebe sowie Freiberufler - je nach Unternehmensgröße - eine Entschädigung in Form eines einmaligen, direkten Zuschusses in Höhe von bis zu 30 000 Euro erhalten, so Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Anträge für Steuererleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Freiberufler sind seit dem 19.03.2020 auf der Webseite des Thüringer Finanzministeriums zu finden. Auch über das Steuerportal http://elster.de ist der Antrag möglich.

Antragsformular für Steuererleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Freiberufler
Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind

Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.

a. Antrag auf Stundung

b. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

c. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus. Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren.

Soforthilfeprogramm der Bundesregierung:

Mit Soforthilfen (auch für Soloselbständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen) sollen die wirtschaftlichen Folgen abgewendet werden. Das Programm des Bundesfinanzministeriums ist mit den jeweiligen Länderprogrammen kombinierbar. Infos und weitere Details sowie Links zu den Antragsformularen werden auf folgender Seite nach und nach aktualisiert: Informationen zum "Corona-Schutzschild" der Bundesregierung


Hilfe für Busunternehmen und Landkreise:

Informationen vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Busunternehmen erhalten Abschlagszahlungen für den Ausgleich im Schüler/-innenverkehr • Zahlung der Finanzhilfe an die Landkreise und kreisfreien Städte wird vorgezogen • Verkehrsminister Prof. Dr. Hoff: „Wir geben schnelle Hilfe, zur Abminderung der finanziellen Folgen durch Corona“

  • Busunternehmen erhalten Abschlagszahlungen für den Ausgleich im Schüler/-innenverkehr
  • Zahlung der Finanzhilfe an die Landkreise und kreisfreien Städte wird vorgezogen
  • Verkehrsminister Prof. Dr. Hoff: „Wir geben schnelle Hilfe, zur Abminderung der finanziellen Folgen durch Corona“

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