CDU mit Gebietsrefom-Klage auf ganzer Linie gescheitert

Redaktion

Verfassungsgericht: Keine Bedenken gegen Funktional-, Gebiets- und Verwaltungsreform.

Zur ausführlichen Begründung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Urteil über das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel:

„Die CDU ist mit ihren inhaltlichen Gründen in der Klageschrift letztlich auf ganzer Linie gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Begründung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes vorgebracht. Das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen ist in der Tat lediglich wegen eines formellen Fehlers vom Gerichtshof für nichtig erklärt worden. Es gilt nunmehr, die ausführlichen Hinweise des Gerichtshofs für einzelne Neugliederungsgesetze zu analysieren und zu beachten. Die rot-rot-grüne Koalition wird auf Grundlage der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung den weiteren zeitlichen und inhaltlichen Fortlauf des Reformprozesses zeitnah abstecken.“