Bessere Jobaussichten für Langzeitarbeitslose: DIE LINKE begrüßt Initiative, jedoch bleibt Nachbesserungsbedarf

MdL Ina Leukefeld
Arbeit & Leben

Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Job-Aussichten für Langzeitarbeitslose verbessern und einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen. „Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) postulierte ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle‘ klingt gut, allerdings hat der Gesetzentwurf erhebliche Mängel“, so die arbeitspolitische Sprecherin der Faktion DIE LINKE, Ina Leukefeld.

Daher sei es gut, dass sich Thüringen mit seinen Erfahrungen einbringen möchte. Das Sozialministerium stellte heute in einer Pressekonferenz Details zu den geplanten Bundesratsinitiativen vor.

Kritik äußert Ina Leukefeld an der vorgesehenen Zugangsregelung: „Es kann nicht sein, dass Erwerbslose in acht Jahren sieben Jahre Hartz IV-Bezieher gewesen sein müssen, um in das Programm aufgenommen zu werden“, unterstreicht die Abgeordnete. Das Gesetz beinhaltet für 120.000 Menschen bundesweit öffentlich geförderte Beschäftigung mit Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration in den Arbeitsmarkt. Dafür soll es ein Budget von 4 Mrd. Euro von 2018 bis 2021 geben. „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, moniert Leukefeld. Nach den Kriterien des Gesetzentwurfs werden diejenigen vom Programm ausgeschlossen, die sich im Auf und Ab des Arbeitsmarktes befinden und mit geringfügiger Beschäftigung oder den verschiedensten Maßnahmen kurzzeitig aus der Langzeitarbeitslosigkeit ausbrechen konnten. „Besser wäre es, die Bundesländer endlich durch den versprochenen Passiv-Aktiv-Transfer so zu unterstützen, dass der soziale Arbeitsmarkt nachhaltig ausgestaltet werden kann, um den Betroffenen echte Chancen auf Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen“, betont die Abgeordnete.

Auch an der Finanzierung bedarf es einer Nachbesserung. Um nicht wie beim damaligen Bundesprogramm Kommunal-Kombi einen hochbürokratischen Flickenteppich hinsichtlich der Gesamtfinanzierung zu erzeugen, müssten zwischen Bund und Ländern sowie Kommunen einheitliche Pauschalen zur Flankierung des neuen Regelinstruments festgesetzt werden, fordert die LINKE-Arbeitsmarktpolitikerin. „Die Entlohnung der ProgrammteilnehmerInnen orientiert sich bisher am gesetzlichen Mindestlohn. Es bedarf jedoch einer Zusicherung von mindestens 1.800 Euro pro Arbeitsnehmer im Monat und muss sich nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt in den Betrieben richten.“

Die Abgeordnete unterstützt die Landesregierung dabei, die Defizite und Schwachstellen des Gesetzesvorschlags im Bundesrat anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.