Beteiligung und Förderung von Jugendlichen verbessern

R2G-Fraktionen
JugendThüringen

Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes: Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden gestärkt und erweitert, Jugendarbeit und Schulsozialarbeit langfristig gesichert und finanziert

Die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün im Thüringer Landtag bringen im Augustplenum eine Novelle des Thüringer Kinder-und Jugendhilfeausführungsgesetzes in den Landtag ein. Damit wird die Grundlage geschaffen, die Mitbestimmung junger Menschen auf allen Ebenen zu verbessern und die Struktur der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit langfristig gesichert. Die Jugendpolitikerinnen der drei Fraktionen sind sich einig, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ein wesentlicher Beitrag für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen in Thüringen ist und die Einführung einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen unterstützt.

Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass junge Menschen dauerhaft und verbindlich bei allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen mitbestimmen können. Das Land unterstützt die Kommunen bei ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe, Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten. „Gute Bedingungen für junge Menschen in Thüringen zu schaffen, ist Kernanliegen der Koalition. Wir arbeiten seit Beginn der Legislaturperiode an einer Stärkung der Jugendpolitik in Thüringen, im engen Austausch mit jungen Menschen, Jugendverbänden und Kommunen“, so Kati Engel, jugendpolitische Sprecherin der LINKEN im Thüringer Landtag.

Erstmalig wird eine Mindestförderung des Landes in Höhe von 15 Millionen Euro für die örtliche Jugendförderung und in Höhe von 11,3 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit gesetzlich festgeschrieben. „Wir realisieren mit diesem Gesetz nicht nur den jungendpolitischen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode  - wir schaffen einen Meilenstein in der Geschichte der Thüringer Jugendpolitik. Mit dieser Novellierung stärken wir die Demokratie durch mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, und  zugleich die Finanzausstattung der kommunalen Jugendämter. Gleichzeitig schaffen wir Bedingungen für Gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Grundlage für eine eigenständige Jugendpolitik“, betont Diana Lehmann (SPD).

Ziel des Gesetzentwurfes ist es zudem, die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu konkretisieren und auszuweiten sowie die Finanzierung von Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern. „Dieser Gesetzentwurf ist ein konkreter Beweis für die Verlässlichkeit dieser Koalition und ein Meilenstein für mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Der Koalitionsvertrag wird im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Thüringen konsequent umgesetzt“, erläutert die Jugendpolitikerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich. „Die künftig gesetzlich geregelte Mindestfinanzierung der Schulsozialarbeit und der örtlichen Jugendförderung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der sozialen Infrastrukturen, sondern auch eine konkrete Unterstützung der Bildungspolitik in den Kommunen. Die Arbeit der freien Träger in der Kinder- und Jugendhilfe wird damit endlich auf eine stabile Grundlage gestellt“, ist sich die Jugendpolitikerin der Grünen sicher.

 

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