Für ein modernes und humanes Einwanderungsrecht

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„Dass die LINKE für die Bundesebene ein Konzept für ein Flüchtlings- und Einwanderungsrecht vorlegt, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer demokratischen und sozialen Einwanderungsgesellschaft“, betont Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Landtag. Die Fraktionsvorsitzenden aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten sich seit langem für einen Paradigmenwechsel beim Flüchtlings- und Einwanderungsrecht ausgesprochen und ein entsprechendes Konzept in Auftrag gegeben.

„Dass die LINKE für die Bundesebene ein Konzept für ein Flüchtlings- und Einwanderungsrecht vorlegt, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer demokratischen und sozialen Einwanderungsgesellschaft“, betont Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Landtag. Die Fraktionsvorsitzenden aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten sich seit langem für einen Paradigmenwechsel beim Flüchtlings- und Einwanderungsrecht ausgesprochen und ein entsprechendes Konzept in Auftrag gegeben.

„Unser übergeordnetes Ziel an ein modernes und humanes Einwanderungsrecht war, menschenrechtliche Mindeststandards bei der Einwanderung wiederherzustellen, Zugänge zu sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erleichtern und entsprechende Hürden abzubauen“, skizziert Susanne Hennig-Wellsow den Anspruch an die Konzeption.

Das geltende Aufenthaltsgesetz verfolgt die „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern“. Im Mittelpunkt eines LINKEN Einwanderungsrechtes steht der soziale Anknüpfungspunkt einer Person. Ein sozialer Anknüpfungspunkt ist gegeben, wenn familiäre Beziehungen bestehen oder Familienangehörige von Personen einreisen, eine Ausbildung/Studium oder Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll, eine Gemeinwohltätigkeit begonnen wird oder sonstige Gründe für eine soziale Verwurzelung sprechen.

Ein LINKES Einwanderungsrecht ergibt einen Anspruch auf Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und garantiert den Zugang zu Bildungseinrichtungen und den vollumfänglichen Zugang zu Institutionen und Angeboten der Sozialberatung. Illegalisierte Menschen sollen einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten. Die Anordnung einer Ausreisepflicht ist die Ultima Ratio und kann nur unter strengsten Voraussetzungen auferlegt werden. Inklusion statt Abschiebung ist der Grundsatz dieses Einwanderungsrechts.

Menschen sollen dort, wo sie leben, arbeiten, soziale Bezüge aufbauen und zum gesellschaftlichen Leben beitragen, auch einen abgesichert und dauerhaft bleiben können. „Wir möchten den gesetzlichen Rahmen schaffen, dass Menschen tatsächlich frei über ihren Lebensort bestimmen können“, unterstreicht Hennig-Wellsow. Dazu seien durchlässige Grenzen und ein sicherer Rechtsstatus hier lebender Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung.

Um die rechtliche Gleichstellung von AsylbewerberInnen zu anderen Menschen herzustellen, schlägt Die LINKE vor, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

Susanne Hennig-Wellsow zusammenfassend: „Das vorliegende linke Konzept für ein Einwanderungsgesetz soll für Rechtssicherheit sorgen und der Einwanderungsgesellschaft, in der wir sowieso schon leben, einen Rahmen geben. Dabei konzentrieren wir uns auf drei Säulen: Die erste Säule ist das Asylrecht, das Menschen in Not schützt. Die zweite Säule ist ein Einwanderungsgesetz, das es ermöglicht, als Einwanderer regulär in der BRD zu leben. Die dritte Säule ist das Staatsangehörigkeitsrecht, das den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft öffnet.“

Konzeption einer LINKEN Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebung