Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen

DIE LINKE.Thüringen
Thüringen

DIE LINKE. Thüringen fordert umfangreiche Nachbesserungen, weil sie die konkrete Ausgestaltung einer "Infrastrukturgesellschaft" nicht vom Bund-Länder-Beschluss gedeckt sieht.

Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Thüringen beschloss in seiner Sitzung am 19.5.2017 folgenden Antrag einstimmig.

Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen

DIE LINKE Thüringen lehnt jede Privatisierung öffentlichen Eigentums ab, wir sprechen uns klar gegen eine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen aus.

Wir unterstützen die Thüringer Landesregierung, in der Umsetzung der Forderung der Thüringer Protokollerklärung zum Bundesfernstraßengesetz. Zitat:

Protokollerklärung des Regierungschefs des Freistaats Thüringen, die dem Beschluss beigefügt ist: „In der Ermächtigung des Art. 90 GG soll aus Sicht des Freistaats Thüringen geregelt werden, dass das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr festgeschrieben werden soll. Zudem sollte hinsichtlich der Rechtsform der Infrastrukturgesellschaft neben der privatrechtlichen Form auch die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) geprüft werden.

DIE LINKE. Thüringen unterstützt die Position der Linksfraktion im Bundestag, welche bereits im November 2015 einen Antrag in den Bundestag eingebracht hat (Bundestagsdrucksache 18/6547).

Da die Länder sich (leider) vom Bund abringen ließen, dass er eine solche Gesellschaft gründen kann, soll der Freistaat Thüringen alles versuchen, dass zumindest deren Privatisierungen ausgeschlossen werden können. DIE LINKE. Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung und die Thüringer Landtagsfraktion der LINKEN auf, sich definitiv gegen jede Möglichkeit einer Privatisierung, ob direkt oder indirekt, auszusprechen und alle über den bisherigen Kompromiss hinausgehenden Forderungen des Bundes abzulehnen.

Denn trotz fehlender bzw. auch aus Sicht des Bundesrechnungshofes höchst fragwürdiger „Nachweise“ der Wirtschaftlichkeit wurden in den letzten Jahren immer mehr Straßenprojekte (i.d.R. Ausbau von Autobahnen) als sog. Öffentlich-Private-Partnerschaften privatisiert. Mit den nun vorgelegten Gesetzentwürfen würde eine wesentlich umfangreichere Privatisierung möglich, ausgeschlossen ist lediglich eine direkte Privatisierung der Gesellschaft oder der Autobahnen. Unterhalb dieser Ebene wären zukünftig aber umfangreiche Privatisierungen von Tochtergesellschaften oder ganzen Teilnetzen möglich. Auch die mittlerweile öffentlich bekannten Änderungsvorschläge schließen nicht alle Formen von Privatisierungen aus, wie z.B. stille Beteiligungen oder Genussscheine.

Deswegen lehnt DIE LINKE in Thüringen diese Gesellschaft in der bestehenden Ausgestaltung als privatrechtliche Gesellschaft eindeutig ab. Der richtigen und wichtigen Protokollerklärung Thüringens, eine Anstalt öffentlichen Rechts wenigstens zu prüfen, sind Koalition und Bundesregierung nicht nachgekommen. Ist die Gesellschaft nicht mehr zu verhindern, fordern wir im Einklang mit dem Bundesrechnungshof und vielen anderen gesellschaftlichen Akteuren – wie Privatisierungsgegnern, DGB und ADAC - umfangreiche Nachbesserungen, die grundgesetzlich zum einen Privatisierungen in jeder Form verhindern, die spätere Umwandlung in eine AG ausschließen, und zum anderen die Mitsprache des Bundestages an den Entscheidungen über die Fortentwicklung der Gesellschaft und den Entscheidungen der Gesellschaft selber dauerhaft sicher stellen sollen.

DIE LINKE. Thüringen fordert umfangreiche Nachbesserungen, weil sie die konkrete Ausgestaltung der "Infrastrukturgesellschaft"nicht vom Bund-Länder-Beschluss gedeckt sieht.