Thüringen unterstützt Studierende in Not - Bund muss nachziehen

Fraktion DIE LINKE

Im Rahmen der Soforthilfe gegen die Folgen der Corona-Pandemie hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zusammen mit dem Studierendenwerk ein Sozialdarlehen für Studierende auf den Weg gebracht. Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher für die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, betont: „Ich begrüße die Entscheidung des Landes und des Studierendenwerkes ausdrücklich, Studierenden in der Corona-Krise finanziell unter die Arme zu greifen. Als erstes Bundesland setzen wir damit ein Zeichen: Studierenden, die durch die Krise in finanzielle Not geraten sind, lassen wir mit ihren Ängsten und Sorgen nicht allein. Jetzt muss auch der Bund liefern und mit einheitlichen Maßnahmen und einem Sozialfonds dafür sorgen, dass die Corona-Pandemie solidarisch bewältigt werden kann.“

„Mit dem zinslosen Sozialdarlehen von bis zu 800 Euro tragen wir dazu bei, dass Studierende in akuten finanziellen Nöten etwas Luft zum Atmen bekommen. Auch weil die Beantragung bereits ab heute über die allgemeine Sozialberatung des Thüringer Studierendenwerkes möglich ist“, so Schaft weiter. Dies sei ein wichtiger Schritt. Der Abgeordnete appelliert in dem Zusammenhang an den Bund, die Forderungen des freien Zusammenschlusses der Student*innenschaften und der Landesstudierendenvertretungen aufzugreifen und zusätzlich eine unkomplizierte rückzahlungsfreie Soforthilfe auf den Weg zu bringen, damit Studierende Planungssicherheit für das Sommersemester 2020 erhalten.

Durch die Corona-Krise ergeben sich für Studierende und Beschäftigte an Hochschulen aber auch viele weitere Unsicherheiten. Hier müssen der Bund und die Länder entgegenwirken. Neben finanziellen Mitteln betrifft dies auch die Planungssicherheit der Hochschulen für die nächsten Semester. Christian Schaft betont: „Wir dürfen niemanden zurücklassen. Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen brauchen Planungssicherheit, weshalb der Bund einheitliche Regelungen für das Sommersemester 2020 und darüber hinaus treffen und garantieren muss, dass für Studierende und Beschäftigte keine Nachteile entstehen. Dabei ist es egal, ob wir das Sommersemester Nichtsemester oder Kreativsemester nennen.“