Urteil Gebietsreform: Das „Ob“ ist nicht in Frage gestellt, es geht um das „Wie“

DIE LINKE.Thüringen
FVG-ReformThüringen

Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, erklärt zur heutigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts:

Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, erklärt zur heutigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts:
 
„Ich nehme die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Respekt zur Kenntnis. Dass das Vorschaltgesetz ausschließlich aufgrund eines fehlenden Protokolls für nichtig erklärt wurde, ist mehr als ärgerlich. Die Entscheidung gibt allerdings keinerlei Anlass, an der Notwendigkeit einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu zweifeln. Im Gegenteil, der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass eine solche Reform inhaltlich den Verfassungsvorgaben entspricht. Jetzt kommt es darauf an, das Urteil mit Ruhe auszuwerten und die folgenden Schritte gründlich vorzubereiten. Gründlichkeit geht klar vor Schnelligkeit.
Die CDU muss sich entscheiden, ob sie diesen Prozess endlich konstruktiv begleitet oder sich weiterhin als ‚Dagegenpartei‘ geriert. Um den Herausforderungen, vor denen Thüringen in den nächsten Jahren steht, gerecht zu werden, ist die Umsetzung einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zwingend erforderlich.
 
Abschließend ist festzustellen, dass sich alle Gemeinden, die sich im Rahmen der Freiwilligkeitsphase auf den Weg gemacht haben und derzeit machen, zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen im Sinne des Leitbildes zu schaffen, auch in Zukunft auf eben dieser Grundlage die Unterstützung der Koalitionsfraktionen haben werden, das betrifft sowohl die Stärkung des Ortsteil- und Ortschaftsrechtes als auch die finanzielle Unterstützung von Fusionsprozessen oder zur Entschuldung.“