Finger weg vom Jahresurlaub

DGB Hessen-Thüringen

Überarbeitung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation von Eltern dringend notwendig

Der Deutsche Bundestag hat heute im Eilverfahren durch eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation von Eltern getroffen, die sich in Folge von Kita- und Schulschließungen zu Hause um ihre Kinder kümmern müssen. Deshalb fordert Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen heute in Kassel: „Die gut gemeinten Maßnahmen entpuppen sich bei genauer Betrachtung für die Eltern als Mogelpackung und müssen dringend korrigiert und verbessert werden.“

Betroffene Eltern bekommen nach dem IfSG fortan 67 Prozent Entgeltfortzahlung, wenn sie aufgrund der Schließungen gezwungen sind, zu Hause zu bleiben. Neben der zu geringen Höhe kritisiert der DGB Hessen-Thüringen vor allem die enormen Hürden bei der Anspruchsberechtigung: „Eltern müssen zunächst ihre angehäuften Überstunden sowie ihren kompletten Erholungsurlaub für 2020 aufbrauchen. Erst dann haben sie Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Das ist skandalös. Die Eltern müssen in diesem Jahr auch noch die Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen in den Sommer- und Herbstferien überbrücken. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben und auch in erster Linie der Erholung dienen“, so Rudolph.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll und die Lohnersatzleistung auf 2.016 Euro gedeckelt wurde. „Bleibt das so, stehen hunderttausende Eltern im Regen, denn der Schutz würde – wenn überhaupt – erst in vier bis sechs Wochen greifen. Das hat mit einer Absicherung von Einkommenseinbußen nichts zu tun“, so Rudolph weiter.

Der DGB Hessen-Thüringen fordert die Landesregierungen von Hessen und Thüringen dazu auf, sich bei den Beratungen im Bundesrat für echte Verbesserungen einzusetzen. Rudolph abschließend: „Dazu gehört auch, dass die Entgeltfortzahlung insgesamt auf mindestens 80 Prozent erhöht werden muss. Zur Not müssen die Landesregierungen den Fehlbetrag aufstocken. Es kann nicht sein, dass für die Unternehmen milliardenschwere Zuschüsse zur Bewältigung der Corona-Pandemie gegeben – und sie komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden – während Familien in existentielle Nöte geraten.“