Mitbestimmungsrechte für MitarbeiterInnen gelten jederzeit

Constanze Truschzinski

Stellungnahme des DGB Kreisverbandes im Saale-Orla-Kreis zur Situation der Beschäftigten im Kreiskrankenhaus Schleiz

Mitbestimmungsrechte für MitarbeiterInnnen gelten jederzeit, auch und gerade in Krisenzeiten. Mit Befremden nimmt der DGB Kreisverband Saale-Orla, den Umgang und die fehlende Information der Geschäftsführung des Schleizer Krankenhauses zu Veränderungen im Geschäftsbetrieb zur Kenntnis.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise und die Schließung der Küche ohne Information der MitarbeiterInnen und Beteiligung des Betriebsrates, stellt eine Entrechtung der MitarbeiterInnen dar und wird zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie von Ver.di zu erfahren war.

Die Maßnahmen der Geschäftsleitung lassen den Eindruck entstehen, dass der Standort Schleiz ausgeblutet werden soll. Dabei werden Mitarbeiterrechte mit Füßen getreten bzw. einfach ignoriert. Dies ist nicht hinzunehmen.

„Das Schleizer Krankenhaus muss für die gesundheitliche Grundversorgung der Region erhalten blieben und ist ein wichtiger Arbeitgeber für Ärzte, Pflegekräfte und Hilfspersonal. Die Gewerkschaften stehen den Beschäftigten dabei mit Rat und Tat zur Seite.“, teilt Constanze Truschzinski, amtierende DGB-Kreisvorsitzende im Saale-Orla-Kreises, mit.

Der DGB Kreisverband fordert die uneingeschränkte Einhaltung von Mitbestimmungsrechte der MitarbeiterInnen und die Einhaltung der Informationspflichten der Betriebsleitung und auch Krisenzeiten. Die Corona-Pandemie darf kein mitbestimmungsfreier Raum sein.