Neue Förderung von Klimaschutzleistungen der Wälder – Waldbesitzende erhalten Unterstützung beim Waldumbau und der Wiederaufforstung

Der Freistaat Thüringen vollzieht einen Wandel in der Förderung von Waldbeständen und will damit die Klimaschutzleistungen des Waldes sichern. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet eine flächenbezogene Förderung, und überwindet damit die Probleme der projektorientierten Unterstützung durch das Land für Waldbesitzer.

Wie das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mitteilt stehen zunächst 15 Mio. Euro für private und kommunale Forstbetriebe zusätzlich zur Projektförderung bereit, die als Prämie für die CO2-Bindung ausgezahlt werden.

Ab 8. Juni können alle aktiv wirtschaftenden privaten und kommunalen Forstbetriebe mit Waldflächen in Thüringen und einer Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau (SVLFG), einen Antrag für diese bundesweit einmalige Förderung stellen. Der Regelfördersatz beträgt 125 Euro je Hektar. Berücksichtigt wird auch die Höhe des Laubholzanteils sowie die Zertifizierung von Waldbeständen, um somit Anreize für eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des Waldumbaus zu setzen.

Der Freistaat setzt auf eine Unterstützung der Waldbesitzenden bei der Wiederaufforstung von Schadflächen. Damit wird das gesamtgesellschaftliche Interesse an der Bewahrung des Privat- und Körperschaftswaldes, mit dem größten Flächenanteil im Land Thüringen, untermauert. Der Wald hat als Kohlenstoffspeicher und Schattenspender eine bedeutende Klimaschutzfunktion. Dieser gesellschaftliche Nutzen muss durch eine neue gesellschaftliche Transferleistungen honoriert werden.

Mit der neuen Förderoption werden bereits vorhandene Maßnahmen u.a. für die Schadflächensanierung, den Waldwegebau oder zur Sicherung wertvoller Biotope ergänzt. Das Fördervolumen für Waldbesitzende wurde seit 2018 von etwa 6 Mio. Euro auf nun insgesamt über 33 Mio. Euro erhöht. Zudem erhält die Landesforstanstalt im Zeitraum 2021 bis 2036 insgesamt 176 Mio. Euro speziell für den Waldumbau. Ziel ist eine personelle Stärkung, um insbesondere den Privat- und Kommunalwald beim Waldumbau zu beraten und zu unterstützen.

„Ich habe mich für diese Regelung im Ausschuss für Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft eingesetzt, um den berechtigten Forderungen nach Unterstützung nachzukommen. Mit der Neuregelung können auch die Forstbetriebsgemeinschaften und privaten Waldbesitzer in unserer Region zuversichtlich sein, dass sie mit den klimabedingten Schäden im Wald nicht alleine gelassen werden. Die Werterhaltung im natürlichen Lebensraum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns in Thüringen nun intensiv angenommen haben!“, so Ralf Kalich, Sprecher für Landesentwicklung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Ralf Kalich weist darauf hin, dass davon auch die Stadt Wurzbach profitieren kann, die im Petitionsausschuss mit ihrem Anliegen „Waldumbau statt Waldstilllegung“ auf eine Übernahme von Waldflächen im Rodacherbrunn hofft, die derzeit noch im Besitz des Bundes liegen. Das Anliegen der Petenten, die Waldflächen zu übernehmen, um den Waldumbau unter eigener Leitung durchführen zu können, ist sowohl im Petitionsausschuss als auch bei der Landesregierung auf breite Zustimmung gestoßen.