Standpunkte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung

Im Zuge eines Demokratie-Projektes der Vogtlandwerke, die in Stelzen eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung führen, wurden Fragen an die Landratskandidaten gestellt. Wir dokumentieren hier die Antworten von Ralf Kalich.

Im Zuge eines Demokratie-Projektes der Vogtlandwerke, die in Stelzen eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung führen, wurden Fragen an die Landratskandidaten gestellt. Wir dokumentieren hier die Antworten von Ralf Kalich.

1. Wie stehen Sie zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen?

Von rund 9600 Menschen mit Behinderung, die in Thüringen in Werkstätten für Behinderte arbeiten, sind nicht einmal 1 Prozent auf den ersten Arbeitsmarkt gewechselt. Dies ist ein klares Handlungssignal für eine konsequente Umsetzung von Inklusion in der Gesellschaft. Darum fordere ich die vermehrte Anwendung des Budgets für Arbeit in Thüringen. Ziel muss es sein, dass Menschen mit Behinderung ein ausreichendes Arbeitsentgelt erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne auf weitere Sozialleistungen seitens des Staates angewiesen zu sein.

Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss für Menschen mit Behinderung zu einer Selbstverständlichkeit werden. Hier nehmen Werkstätten eine wichtige und wegweisende Rolle ein: Sie sind die Brücke und sind dazu verpflichtet, Beschäftigten in den Werkstätten über die Chancen und Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt zu informieren und vorzubereiten.

Es ist anzuerkennen, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung in einer Gesellschaft, die noch immer von einer Vielzahl an Barrieren geprägt ist, einen „sicheren Hafen“ darstellen, der eine diskriminierungs- und vorurteilsfreie Arbeitsumgebung für Menschen mit Behinderung schafft. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben die unterschiedlichsten Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine hervorragende Arbeit, auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, geleistet. Dafür sollte und muss den MitarbeiterInnen in den Werkstätten gedankt werden.

 

2. Haben Sie Ideen, wie Menschen mit Behinderungen auch im Alter eine soziale Teilhabe erfahren können?

Grundsätzlich ist mein Anspruch, dass Menschen mit Behinderung, unabhängig ihres Alters, in den Kommunen vor Ort am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das bedeutet, es muss die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit bei örtlichen kulturellen und sozialen Angebote gewährleistet werden. Dafür braucht es die bauliche Struktur oder das Angebot von Texten in leichter Sprache oder die Begleitung durch eine Übersetzungshilfe. Die Leistungserbringer in der Behindertenhilfe brauchen eine klare Perspektive, wie „alt gewordene“ Menschen mit Behinderung selbstbestimmt betreut werden können.

 

3. Der Saal-Orla-Kreis ist ländlich geprägt und Menschen mit Behinderung sind auf Bus oder Taxiunternehmen angewiesen. Wie sehen Ihre Pläne für eine bessere Vernetzung aus?

Im Zentrum meiner Anstrengungen steht einerseits die Anpassung des ÖPNVs auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer und andererseits die bessere Verknüpfung bestehender Verkehrsangebote zu einem ganzheitlichen Verkehrsnetz mit schnellerer Anbindung ländlich geprägter Orte per Fahrrad oder ÖPNV.

Rufbusse als Teil von On-Demand-Verkehren, also Mobilitätsangeboten, die auf Nachfrage bereitgestellt werden, oder auch Bürgerbusse bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu besserer Mobilität in ländlichen Gebieten und ergänzen die bestehende Verkehrsstruktur.

Als Modellregion wird der Saale-Orla-Kreis außerdem als einer der ersten Landkreise vom Integralen Taktfahrplan (ITF) Thüringen profitieren. Nach der Vorstellung des Plans, die noch in diesem Jahr zu erwarten ist, soll ab 2024 die Erprobung der Vernetzung verschiedener Verkehrsangebote stattfinden und damit die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben verstärkt werden. Mit dem Konzeptfahrplan für den Linien- und Zubringerverkehr wird ein weiterer Schritt auf dem Weg zu angebotsorientierter Verkehrsplanung gegangen.

 

4. Was ist ihr Plan zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Saale-Orla-Kreis?

Noch immer ist das Thema Barrierefreiheit für viele Menschen nicht im Alltag präsent, hier muss dringend ein vermehrtes Bewusstsein geschaffen werden. Was wir auf Landesebene immer wieder fordern und was auch kommunalpolitische Relevanz hat, ist die konsequenter Einbeziehung von kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderung in die Belange des Kreises. Laut des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, einen Maßnahmenplan zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen. Neben der Erstellung des Planes kommt es in den Folgejahren natürlich darauf an, diesen in die Tat umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren.

Über die inhaltlich breit angelegte Barrierefreiheitsförderprogramm des Freistaates Thüringen können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden; Straßen, Wegen und Plätzen; von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.

 

5. An welchen Stellen könnten nach Ihrer Auffassung ausgelagerte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte entstehen und wo wären sogar reguläre Beschäftigungsverhältnisse über das Budget für Arbeit möglich?

Zu aller erst: Ängste nehmen. Sowohl in Betrieben als auch bei den Menschen mit Behinderung, die in den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen. Gerade hier kann das Budget für Arbeit eine gute Chance bieten, da es den Übergang für Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Das Budget für Arbeit umfasst ja einen Lohnkostenzuschuss für das Unternehmen, welche einen Menschen mit Behinderung einstellen, sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Auf Arbeitgeberseite herrscht häufig auch Unsicherheit über die Einstellung von Menschen mit einer Behinderung. Und statt eine Bereicherung für das Unternehmen oder den Betrieb wahrzunehmen, wird lieber in eine Ausgleichsabgabe eingezahlt.

Klar ist aber auch: Unternehmen entsprechend umzustrukturieren, dass ein reguläres Beschäftigungsverhältnis für Menschen mit Behinderung möglich ist, ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die vor allem auch auf Bundesebene noch viel zu wenig getan wird.

Ihre Fähigkeiten stellen Menschen mit Behinderung tagtäglich in den Werkstätten unter Beweis. Und es sind sicher handwerkliche und produktionsorientierte Tätigkeiten, die eine Perspektive bieten. Aber auch in sozialen und kulturellen Bereichen sollten wir Möglichkeiten für eine berufliche Integration finden.

 

6. Welche Schwerpunkte wollen Sie in den kommenden sechs Jahren im Kreis setzen?

Ich wünsche mir mehr Bürgerbeteiligung bei wichtigen Entscheidungen, Bürgersprechstunden vor Ort und berufene Bürger in Ausschüssen, um wieder näher an den Menschen zu sein. Als Landrat will ich aktiv Einfluss nehmen, um die Krankenhausstandorte in Schleiz und Pößneck langfristig zu sichern und eine gute Zusammenarbeit von stationärer und ambulanter medizinischer Versorgung voranzubringen.

Unser Ziel muss es sein, so viele Menschen wie möglich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und damit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu senken. Vor allem Kinder, die eine große Anzahl ausmachen, müssen wir vor Kinderarmut schützen. Das Lohnniveau im Saale-Orla-Kreis muss insgesamt steigen, damit sich Arbeit richtig lohnt.

Es ist wichtig, dass wir alles dafür tun, um weiche Standortfaktoren, wie bedarfsgerechte Kitaplätze, Kultur- und Sportangebote, Infrastruktur und Mobilität zu erhalten und weiter zu entwickeln. Hier muss ein Landrat aktiv Einfluss nehmen, gestalten und mit Landesbehörden eng zusammen arbeiten. Außerdem müssen wir regionale Wirtschaftskreisläufe fördern, so dass einheimische Betriebe und Unternehmen auch vor Ort nachgefragt werden. Großbetriebe und Firmenansiedlungen werde ich unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen, wie etwa in der Energiekrise, so dass sie nachhaltige Investitionen tätigen können.

Gemeinsam können wir mehr erreichen.