Wir spenden unsere Diäten-Erhöhungen

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Die Entschädigung von Abgeordneten ist regelmäßig Thema von kritischen Diskussionen. Verdienen Abgeordnete so viel wie sie bekommen? Steht die Höhe der sogenannten Diäten im richtigen Verhältnis zu Manager:innen in der Wirtschaft, Richter:innen, Hochschulprofessor:innen und Regierungsbeamt:innen einerseits und andererseits zu Rentner:innen, Arbeiter:innen, Selbständigen und Freiberufler:innen? Die Diskussionen werden immer dann heftig geführt, wenn Parlamente selbst über eine Erhöhung der eigenen Bezüge entscheiden. Thüringen geht mit dem Artikel 54 der Thüringer Verfassung seit 1994 einen Sonderweg. Der sogenannte Diätenautomatismus sorgt dafür, dass allein auf Grundlage einer Feststellung des Statistischen Landesamtes entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung eine jährliche Diätenanpassung erfolgt. Kritik an dieser Regelung gründet sich auf die fehlende öffentliche Kontrolle, das Ausgangsniveau und die Nichtberücksichtigung vieler Einkommensarten, wie etwa der Renten, des Arbeitslosengeldes und der Grundsicherung sowie der Einkommen der Selbständigen.

Dies war Mitte der 90er Jahre der Grund, dass Abgeordnete der damaligen PDS-Fraktion in namentlicher Anlehnung an den Verfassungsartikel den Verein Alternative 54 e. V. gründeten und seitdem insgesamt schon über 1,7 Millionen Euro aus ihren Diätenerhöhungen in einen Fonds einzahlten. Mit diesem Geld wurden Vereine, Initiativen, Projekte und zivilgesellschaftliches Engagement in vielen Bereichen unterstützt. Dennoch bedarf die Entschädigung der Abgeordneten einer grundsätzlichen Reform und ihre Gleichstellung mit Arbeitnehmer:innen hinsichtlich ihrer Sozial- und Rentenversicherungspflicht ist längst überfällig. Eine auf Initiative der LINKEN im Thüringer Landtag gebildeten Kommission wird sich mit Vorschlägen für eine solche Reform nun 30 Jahre nach der Einführung des Diätenautomatismus beschäftigen.