Asylverfahren und Erstaufnahme

Flucht & Migration

Für alle Menschen ist das Asylrecht ein wichtiger Garant für den Schutz an Leib und Leben. Es ist als Menschenrecht in der UN-Menschenrechtscharta verankert und wird von jedem Staat beachtet, sofern er sich als demokratisch verfasst bezeichnet.

Für alle Menschen ist das Asylrecht ein wichtiger Garant für den Schutz an Leib und Leben. Es ist als Menschenrecht in der UN-Menschenrechtscharta verankert und wird von jedem Staat beachtet, sofern er sich als demokratisch verfasst bezeichnet.

In Deutschland können Flüchtlinge einen Asylantrag stellen. Sie bekommen dann im sogenannten „Erstaufnahmeverfahren“ eine medizinische und humanitäre Versorgung und werden als Asylbewerber registriert. Außerdem ist eine menschenwürdige und dem gesellschaftlichen Lebensstandard entsprechende Unterbringung in Wohnungen von staatlichen Stellen, wie die Landkreisverwaltungen, zu organisieren.

Im sogenannten „Asylverfahren“ werden dann vom Bundesamt für Migration und Flucht (BaMF) die Fluchtgründe gewürdigt. Eine Entscheidung über die „Anerkennung als Flüchtling“ und damit über den „Aufenthaltstitel“ muss möglichst innerhalb von 3 Monaten getroffen werden.

Ab diesem Moment sind geflüchtete Menschen und Schutzsuchende auf sich selbst angewiesen und sollen sich selbstständig zu recht finden. Zwar wurden gesetzliche Rahmenbedingungen für die Erlernung der Sprache mit den Deutschkursen für Zuwanderer (Intergationskurse) geschaffen. Doch auch hier herrschen Einschränkungen beim Zugang und qualitative Unterschiede bei den Angeboten.